Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Paulina Serena Sprau, Aberenstr. 16, 8712STÄFA, SCHWEIZ
Aushang seit 23.12.2025
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Antonia Elisabetha Sprau, Aberenstr. 16, 8712STÄFA, SCHWEIZ
Aushang seit 23.12.2025
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Werner Rainer Sprau, Aberenstr. 16, 8712STÄFA, SCHWEIZ
Aushang seit 23.12.2025
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Julia Carina Mugisha, Hohlweg 31, 66869 Kusel
Aushang seit 22.12.2025
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Elisabetha Fuchs-Stofer, Fliederweg 2, 6438 Ibach, Schweiz
Aushang seit 16.12.2025
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Craig Walter Shields, Im Bangert 50, 67686 Mackenbach
Aushang seit 12.12.2025