Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Dr. Hans Joachim Mosler, Bergheimer Str. 8 in 8032 Zurüch, Schweiz
Aushang seit 04.07.2025
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Campana Stiftung, Landstraße 15, 9496BALZERS, LIECHTENSTEIN
Aushang seit 01.07.2025
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Campana Stiftung, Landstraße 15, 9496 BALZERS
Aushang seit 01.07.2025
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Robert Martin Daumenlang, Lerchenstr. 108, 63150 Heusenstamm
Aushang seit 01.07.2025
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Dr. Michael Bauer, Solarweg 1, 8834 SCHINDELLEGI, SCHWEIZ
Aushang seit 01.07.2025