Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Iulian Ilie, Scheffelstr. 6, 76437 Rastatt
Aushang seit 23.03.2026
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Dr. Manfred Ludwig Kulla, Muehlefluo 12 D, 6414OBERARTH, SCHWEIZ
Aushang seit 23.03.2026
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Andreas Hieber, Heinrichstr. 231, 8005ZÜRICH, SCHWEIZ
Aushang seit 13.03.2026
Finanzamt Kusel-Landstuhl für Stephanie Schaaf, Fred-Zinnenmann-Platz 4/7, 1030 WIEN
Aushang seit 12.03.2026